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Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Geschäftsführer:
Volker Philipp
Holteneck 30
59067 Hamm
Telefon: 02381-402081

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich
1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer
(Unternehmensberater) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen
Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht
ausdrücklich hingewiesen wird.
1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind
ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer (Unternehmensberater)
ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die
Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung
geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr
dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung
2.1 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich
vereinbart. Bei Werkleistungen (Beratungsprodukten) sind Preis und Leistung vorab festgelegt.                                                                                                                                                    Eine Nachforderung für darüber hinausgehende Leistungen ist daher unzulässig.                                                                                                                                                                                  3. Schutz des geistigen Eigentums
3.1 Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer (Unternehmensberater) geschaffenen Werke (insbesondere Anbote,
Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen,
Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer
(Unternehmensberater). Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des
Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden.
Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche
Zustimmung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zu vervielfältigen und/oder zu
verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des
Werkes eine Haftung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) – insbesondere etwa für
die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.
3.2 Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den
Auftragnehmer (Unternehmensberater) zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des
Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche,
insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.
4. Gewährleistung
4.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden
berechtigt und verpflichtet, bekannt werdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner
Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.
4.2 Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der
jeweiligen Leistung.
5. Haftung / Schadenersatz
5.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) haftet dem Auftraggeber für Schäden nur im Falle                                                                                                                                                      groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). 
5.2 Der Aufragnehmer (Unternehmensberater) haftet nur in Höhe seines                                                                                                                                                                                  Beratungshonorars. Ansprüche  können nur innerhalb von sechs Monaten
ab Kenntnis von Schaden und Schädiger nach
dem anspruchsbegründenden Ereignis geltend gemacht werden.
5.3 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein
Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.
6. Honorar
6.1 Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der Auftragnehmer
(Unternehmensberater) ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber
und dem Auftragnehmer (Unternehmensberater). Das Honorar ist
jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig.
6.2 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) wird jeweils eine, nach §19 UStG umsatzsteuerfreie
Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.
6.3 Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des
Auftragnehmers (Unternehmensberaters) vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.
6.4 Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten
des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des
Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater), so behält der
Auftragnehmer (Unternehmensberater) den Anspruch auf Zahlung des gesamten
vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines
Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte
Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die
ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der
Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht
hat, pauschaliert vereinbart.
6.5 Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer
(Unternehmensberater) von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit.
Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch
aber nicht berührt.
7. Elektronische Rechnungslegung
7.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, dem Auftraggeber
Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit
der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer
(Unternehmensberater) ausdrücklich einverstanden.
8. Dauer des Vertrages
8.1 Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.
8.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder
Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist
insbesondere anzusehen,
– wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder
– wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug
gerät.
– wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den
kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren des
Auftragnehmers weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Auftragnehmers eine
taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen
Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und
wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen
wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
9.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein
Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
9.3 Erfüllungsort ist der Ort
der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters). Für
Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zuständig.